Impressum

Impressum/AGB


Der Zirbenhof.de:

Schweizer Str. 12

41812 Erkelenz

Telefon: 02435/5679943 Mobil:  0174/7910500

E-Mail:  bitte das Kontaktformular nutzen

Inhaltlich Verantwortlicher : Silvia Hüllenkremer

Finanzamt Erkelenz, Steuernummer erfolgt auf Anfrage, nach §19 Abs. 1 UstG. Vorsteuer nicht ausweisbar.

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand August. 2017

Geltungsbereich

Die AGB der Firma Der Zirbenhof.de gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen, Preise sind freibleibend.

Die aktuelle Version wird spätestens mit Inanspruchnahme der ersten Leistung/Buchung gültig oder kann über die HP eingesehen werden. Veränderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und gegenseitigen Bestätigung.

LEISTUNGEN/VERTRAGSGEGENSTAND

Das Ausbildungs- Beratungsangebot umfasst alle Leistungen und Angebote. Diese beinhalten sowohl die theoretische sowie auch praktische Unterweisung der Kunden und deren Hunde.

Vereinbarte Intensiv Beratungen/Programme müssen spätestens 12 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Leistungen werden berechnet. Bei Abbruch einer vereinbarten Leistung durch den Teilnehmer, egal aus welchen Gründen, wird keine Rückzahlung erstattet. Die noch offenen Stunden sind nicht an andere Personen übertragbar. Darüber hinaus gelten Vereinbarungen auf den jeweiligen Anmeldungen für die Leistungen.

Ist ein vertrauensvolles Lernen durch die Haltung/Einstellung oder das Verhalten einer Person in der Gruppe gefährdet, behält sich der Zirbenhof den Ausschluss dieses Teilnehmers vor. Der Zirbenhof kann ohne Erstattung der Teilnehmergebühr vom Vertrag zurücktreten ohne Einhaltung einer Frist, wenn z.B. ein Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt, oder dauernd zu spät erscheint und die Gruppe stört. Die Sicherheit und das Wohlbefinden von allen Teilnehmern, Hunden und Pferden steht an erster Stelle.

Rücktritt oder Beendigung von gebuchten Beratungsverträgen, Leistungen und Seminaren

Psychologische Beratung, Coaching, Mentoring;

Die Beratung dient der Aufarbeitung und Überwindung von Kriesen außerhalb der Heilkunde. Ein Erfolgsversprechen wird nicht gegeben, weil für die Beratung eine offenen, ehrliche und aktive Mitarbeit des Klienten/Auftraggebers auschlaggebend ist.

Der Berater/Anbieter von Leistungen ist jederzeit berechtigt, den laufenden Beratungsvertrag zu unterbrechen oder zu beenden wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis oder die Art der aktiven Mitarbeit den Erfolg einer zielführenden Beratung nicht gewährleistet. Der Honoraranspruch bleibt hierbei weiterhin bestehen.

Teilnehmer können jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Postanschrift des Zirbenhofes: Schweizer Str. 12, 41812 Erkelenz. Oder der Mail Adresse der Internetseite oder Mail Adresse Silvia Hüllenkremer.

Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn werden die folgenden Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Sie betragen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Rücktrittserklärung:

Bis 5 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 30% der Teilnahmegebühr.

Bis 3 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 50% der Teilnahmegebühr.

Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Kursbeginn 80% der Teilnahmegebühr.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Rücktritt des Veranstalters:

Falls die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kommt ein Seminar nicht zustande und eine bereits geleistete Zahlung wird erstattet.

VORAUSSETZUNGEN

Für Teilnehmer mit oder ohne Hund:

Die Teilnahme mit einem Hund ist nur gestattet, wenn der Hundehalter einen altersentsprechten Impfstatus des Hundes vorweisen kann. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Körperliche Einschränkungen sind mitzuteilen. Eine Kopie der gültigen Hunde Haftpflichtversicherung ist vor der Teilnahme an Treffen abzugeben. Wenn der Versicherungsschutz erloschen ist,  führt eine weitere Teilnahme zum kostenpflichtigen Ausschluss

Der Teilnehmer muss körperlich und geistig in der Lage sein, seinen Hund während der Trainingseinheiten zu führen und zu kontrollieren. Hilfestellung hierzu wird natürlich gerne im Bedarfsfall gegeben. Im Einzelfall obliegt die Entscheidung dem Trainer. Es wird eine rücksichtsvolle, vorausschauende und nicht gefährdende oder störende Einstellung und Verhaltensweise allen Teilnehmern gegenüber erwartet. Ist mit der Umsetzung ein Halter überfordert ist er verpflichtet den Kursleiter zu informieren und Hilfe einzufordern.

Es werden schriftlich wie auch mündlich Regeln aufgestellt, die jedem Halter und Hund die Möglichkeit geben, den Unterricht so intensiv wie möglich nutzen zu können. Beispiel für einen möglichen Ausschluss: Belästigen von Passanten oder Hunden, auch und vor allem in freien Gebieten, nicht im Gesamtkontext abgesprochene Leinenkontakte usw., also nicht beachten von schriftlich oder mündlich abgesprochenen Regeln.

Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt maßgeblich vom Verhalten und der Einstellung bzw. den Zielen der Teilnehmer/Teilnehmerinnen ab, deshalb wird keine Erfolgsgarantie gegeben. Eine weitere telefonische Beratung als Hilfestellung ist im normalen Rahmen immer erwünscht und kostenfrei möglich.

Auffällige Veränderungen im Verhalten des Hundes im Alltag sind zeitgleich mitzuteilen. Im Bedarfsfall kann telefonisch oder per Mail (kostenfrei) oder  persönlich Hilfestellung (kostenpflichtig) gegeben werden. Dies dient der Sicherheit aller und unterstützt die stressfreie und zielgerichtete Teilnahme für alle Halter und Hunde.

Verrichtet der Hund das große Geschäft auf dem Übungsgelände oder in angrenzenden Grundstücken, so ist dies unverzüglich zu entfernen. Die Kot-Tüte hat der jeweilige Hundehalter mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Die Hunde sollen aber in einem gelösten Zustand in die Gruppe gehen. Vorher ausreichend (entsprechend dem Alter der Hunde) bewegen.

Auf dem Zirbenhof gilt Leinenpflicht für alle Hunde.

Die Kunden/Teilnehmer versichern, dass sie physisch und psychisch gesund sind und keine besonderen Einschränkungen oder Besonderheiten haben, die bei der Nutzung der Angebote zu beachten sind, bzw., dass Sie diese Einschränkungen bei Anmeldung angeben.

HAFTUNG 

Der Zirbenhof haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht des Zirbenhofes. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.

Die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden von uns nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sog. Gefährdungshaftung haftet der Tierhalter grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht, beziehungsweise mit verursacht hat. Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob den Halter tatsächlich ein Verschulden trifft. Eine typische Tiergefahr ist zum Beispiel das Anspringen oder Beißen und Umrennen durch Hunde oder Kollision eines Radfahrers. Der Hundehalter muss für seinen Hund haften, wenn der Hund direkt einen Schaden herbeigeführt hat und auch, wenn der Hund das Schadensereignis nur mittelbar ausgelöst hat.

Hier ein Fallbeispiel: http://www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Wichtige-Gesetze

Urheberrecht

Die Teilnehmer erwerben mit der Teilnahme keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Logo, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für die jeweilige Veranstaltung oder Kursform. Es sei denn dies ist ausdrücklich in der Anmeldung erwähnt.

Während der Beratung oder eines Seminares ist das Fotografieren durch Teilnehmer nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Seminarleiters/Dozenten gestattet. Ton- oder Videoaufzeichnung (z.B. durch Mobiltelefone, Audiorecordern, Videokameras etc.) der Veranstaltung oder auch nur Teilen davon, ist den Teilnehmern untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und kann zu Schadenersatzforderungen führen.

Fotos und Videoaufnahmen, die während einer Veranstaltung oder Übungsstunde durch den Zirbenhof entstehen, sind Eigentum der Firma und darf diese als Veranstalter für Homepage/Werbung/Flyer/Soziale Netzwerke verwenden. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, ist Silvia Hüllenkremer vor Beginn des Seminars/Beratung davon in Kenntnis zu setzen.

Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.